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6 Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Missbrauch Ein Fehlurteil Wie in Deutschland Recht gesprochen wird Von Rolf W. Am 23. August 2005 verurteilte die 1. große Jugendkammer des Landgerichts- Mönchengladbach unter dem Vorsitzenden Richter Lothar B. den 36 jährigen Walter Anton W. Nach 18 Verhandlungstagen wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch, begangen an seiner Stieftochter Nicole H., und wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren. Außerdem wird der Nebenklägerin Nicole H. ein Schmerzensgeld von 5.000,- Euro zugesprochen. Das Urteil ist zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Hierüber ist noch nicht entschieden. Ich beziehe Stellung: Ich halte das Urteil für falsch und den Verurteilten für unschuldig. Eine schlampig und desinteressiert ermittelnde Staatsanwaltschaft, eine der Anklage verpflichtete Glaubwürdigkeitsgutachterin und ein nur s